Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäften zwischen der Olympo Handelsgesellschaft mbH und ihrn Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Selbst im Falle einer Zustimmung bleiben unsere Bestimmungen betreffend Eigentumsvorbehalt, Abtretung und alle Sicherungsabreden, aber auch die Regelungen über Fälligkeit und Verzug bei Kaufpreisforderungen unberührt. Mündliche Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die soweit rechtlich zulässig, der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Spätestens mit der Entgegennahme einer Lieferung oder Teillieferung durch den Kunden gelten die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
2. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preisen, Liefer- und Montagetermin und sonstigem Inhalt freibleibend und unverbindlich. Bei Vertragsabschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als gesondertes Geschäft. Zeichnungen, Unterlagen und Abbildungen, desgleichen Gewichts- und Maßangaben sind nur angenähert, Abweichungen im Detail möglich. Angaben sind nur verbindlich wenn sie von uns ausdrücklich zugesichert sind. An unseren Verkaufsunterlagen und Zeichnungen, sowie sonstigen Unterlagen behalten wir das Eigentums- und Urheberrecht. Dritten dürfen diese nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden. Angebotspreise verstehen sich brutto inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; Preisangaben erfolgen vorbehaltlich und schließen eine bis zum Vertragsabschluss eintretende Preiserhöhung nicht aus. Für den Lieferpreis maßgeblich sind die Preise am Tage der Bestellung. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab unserem Lager. Soweit die Anlieferung via Paketdienst vereinbart ist trägt die Frachtkosten der Käufer. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, und richtet sich grundsätzlich nach den hier abgedruckten Bedingungen.
3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei in Bonndorf im Schw. zahlbar. Schecks gelten als Erfüllung erst bei Gutschrift. Die Hereinnahme von Wechseln ist für uns grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Skontoabzug ist nicht vereinbart. Zahlungen des Schuldners werden stets auf die älteste Rechnung und zwar zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und schlussendlich auf die Hauptforderung verrechnet. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht unserem Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zahlungen haben innerhalb des von uns kalendermäßig bestimmten Zahlungsziels, andernfalls binnen 30 Tage nach Rechnungszugang zu erfolgen. Bei Online-Bestellungen ist die Bezahlung per Vorauskasse üblich und vereinbart. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Die Nichteinhaltung von einzelvertraglich ausgehandelten Ratenzahlungsvereinbarungen, Abschlagszahlungen und sonstigen vereinbarten Zahlungszielen berechtigt uns den gesamten noch ausstehenden Rechnungsbetrag sofort einzufordern, weitere Teilleistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung auch dort zu verlangen, wo eine Fristsetzung unter Ablehnungsandrohung nicht erfolgt ist. Wir sind in diesem Falle insbesondere berechtigt, den Vertragsgegenstand unter Anrechnung seines Zeitwertes zurückzunehmen und den weitergehenden Erfüllungsschaden beim Kunden zu fordern. Voraussetzung für den Eintritt dieser weitergehenden Verzugsfolgen ist, dass unser Vertragspartner mit einer Zahlung um mehr als 30 Tage in Verzug geraten ist, ein uns eingereichter Scheck zu Protest ging, oder unser Vertragspartner erkennbar in Vermögensverfall geraten ist. Bei Zahlung im Außenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Käufers. Der ausländische Käufer trägt die anfallenden Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben etc.
4. Lieferung und Versand
Wir sind bemüht angegebene Lieferfristen einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, sowie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen und behördliche Anordnung haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns lediglich, die Frist angemessen zu verschieben. Wird die Lieferung aufgrund der oben benannten Umstände unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Teillieferungen sind zulässig. Wir sind berechtigt Teillieferungen in Rechnung zu stellen. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt schlussendlich immer die Erfüllung sämtlicher Pflichten unserer Vertragspartner voraus. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wir es übernommen haben die Ware anzuliefern. Angelieferte Ware ist auch dann vom Kunden anzunehmen, wenn diese unwesentliche Mängel aufweist. Dies gilt unbeschadet nachstehender Vereinbarungen zum Gewährleistungsrecht. Versandart und Verpackung werden von uns gewählt.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller von uns an den betreffenden Kunden gelieferten Ware unser Eigentum. Wird die fällige Zahlung eine Woche nach Anmahnung nicht geleistet, sind wir berechtigt, jederzeit die Herausgabe der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zu fordern. Dasselbe gilt bei Gefährdung unserer Ansprüche im Falle des Konkurs, des Vergleichs oder des Vermögensverfall eines Kunden. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Der Käufer ist berechtigt Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt jedoch schon jetzt alle Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, die sich aus der Weiterveräußerung ergeben, an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben und uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Er hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an unserer Eigentumsvorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Alle Schäden und Kosten, die durch einen Verstoß der Käufers gegen seine Verpflichtung und durch erforderliche Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen, hat er uns zu ersetzen.
6. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
7. Erfüllung und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Abgabeort der Ware, für sonstige Abwicklungen Bonndorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Geschäftsabschlüssen mit Vollkaufleuten sowie mit Kunden die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben ist Waldshut-Tiengen. Dies gilt auch für Scheckklagen. Wir sind aber auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Es ist ausschließlich das deutsche Recht maßgeblich.
Bonndorf, im Februar 2022
.